Fronleichnam

Fronleichnam 2017 gehört zu den Feiertagen, die nicht in allen Bundesländern frei sind. Als gesetzlicher Feiertag ist er in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland verankert. In Sachsen und Thüringen ist er nur in bestimmten Gemeinden ein festgelegter Feiertag. In allen anderen Bundesländern müssen sich katholische Angestellte auf Sonderregelungen berufen, wenn sie diesen Feiertag begehen wollen. Er fällt auf den 60. Tag nach dem Ostersonntag und ist immer an einem Donnerstag. 2017 ist er am 15. Juni.

Feier der Eucharistie

Fronleichnam ist ein katholischer Feiertag, an dem die Kirche die Anwesenheit des Fleisches und Blutes Jesu im Brot und Wein feiert. Dementsprechend wichtig sind an diesem Tag für Katholiken auch der Besuch der Messe und die Feier des Abendmahls. Mitunter feiern Gemeinden den Gottesdienst dann auch unter freiem Himmel. In Mainz gibt es an diesem Tag eine Besonderheit, da die Spendung des Segens zweimal erfolgt.

Prozessionen an Fronleichnam

Nach den Messen finden an vielen Orten Fronleichnamsprozessionen statt. Während der Priester mit der Monstranz und der sich darin befindenden Hostie vorangeht, folgt ihm in einem Festzug die Gemeinde mit Fahnen und Blumen. Sehenswert sind die auf dem Wasser stattfindenden Prozessionen. Zu den größten gehören die in Bayern auf dem Staffelsee stattfindende oder die Mülheimer Gottestracht in Köln auf dem Rhein.

Bild: Silvio Tanner, CC Lizenz